Am 7. Juli wurde das neue Integrationsgesetz im Bundestag beschlossen. Damit werden für viele Menschen, die Zuflucht in Deutschland gesucht haben, Integration und Teilhabe erleichtert.
Am 7. Juli wurde das neue Integrationsgesetz im Bundestag beschlossen. Damit werden für viele Menschen, die Zuflucht in Deutschland gesucht haben, Integration und Teilhabe erleichtert.
„Unsere Fraktion hat in der Flüchtlingsfrage von Anfang an auf eine schnelle Integration und ein entsprechendes Gesetz gedrungen und sich nun mit dieser Forderung durchgesetzt. Auf der Zielgeraden konnten wir weitere Verbesserungen erreichen“, betonte der Bamberg-Forchheimer Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz (SPD).
„Mit dem Integrationsgesetz schaffen wir endlich klare und verbindliche Regeln für die Integration. Menschen, die in unser Land kommen und Schutz suchen, geben wir eine Chance, schnell auf eigenen Beinen zu stehen. Gleichzeitig fordert das Gesetz die aktive Beteiligung an den Maßnahmen ein. Wer sich anstrengt und seinen Beitrag leistet, für den werden wichtige Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen“, so Schwarz. Dies sei ein erster Schritt hin zu einem Einwanderungsgesetz.
Die Integration auf dem Arbeitsmarkt ist einer der Kernpfeiler für gesellschaftliche Integration, erklärt der Abgeordnete. Das Gesetz sieht daher ein Bündel von Maßnahmen vor, um die rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen: Für einen schnellen und sinnvollen Beschäftigungseinstieg legt der Bund ein Arbeitsmarktprogramm für 100.000 zusätzliche, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende auf. Zudem wird die Förderung der Berufsausbildung von Geflüchteten deutlich verbessert. Ausbildungsbegleitende Hilfen, die assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen werden Asylbewerbern und Asylbewerberinnen mit guter Bleibeperspektive nun erstmalig zur Verfügung stehen. Für Geduldete wird der Zugang erleichtert. Weiterhin wird die Vorrangprüfung befristet für drei Jahre bei Asylsuchenden sowie Geduldeten ausgesetzt. Die Bundesländer bestimmen dabei selbst, in welchen Arbeitsagenturbezirken die Regelung zum Tragen kommt.
Mit dem Gesetz wird zudem die sogenannte 3+2-Regelung für geduldete Azubis eingeführt: Auszubildende erhalten eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung. Für eine anschließende Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt. Mit der Möglichkeit einer Anschlussbeschäftigung im ausbildenden Betrieb können die Betriebe nun auch die Früchte ihres Ausbildungsengagements ernten.
„Dies ist auch ein wichtiger Schritt zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Im parlamentarischen Verfahren ist es uns gelungen, die 3+2-Regelung praxistauglich weiterzuentwickeln. Der Ausbildungsplatz darf für Flüchtlinge keine „goldene Fußfessel“ sein. Deshalb wird jetzt für Flüchtlinge die einmalige Möglichkeit geschaffen, bei einem Ausbildungsabbruch sechs Monate eine neue Ausbildungsstelle zu suchen ohne dabei die Duldung zu verlieren. Mit der 3+2-Regelung schaffen wir somit endlich Rechtssicherheit für Geduldete und unsere heimischen Ausbildungsbetriebe“, so Schwarz.
„Noch nie waren die Rahmenbedingungen in Deutschland für sie so gut wie sie es nach Inkrafttreten des Integrationsgesetzes sein werden. Das ist ein riesiger Fortschritt“, so der SPD-Politiker.
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